Nutzungsbedingungen für den Software-as-a-Service Dienst surround-view

HRDIGITAL

Software Services Vereinbarung
Ausgabe Webseite

V2.0d 26. Oktober 2020

Diese Software Services Vereinbarung (die „Vereinbarung“) ist ein rechtlicher Vertrag zwischen HRDigital GmbH („HRDIGITAL“) und Ihnen, bzw. der juristischen Person, die Sie vertreten („Kunde“). Sie regelt die Bedingungen für die Erbringung und Nutzung der Software-as-a-Service surround-view (“SaaS” oder “Software Services”). surround-view besteht aus Webseiten (*.surroundview.com), einschließlich einer browser-basierten Version von surround-view, sowie einer mobilen App-Version, die auf Android und Apple Mobilgeräten installiert werden kann. Die hier verwendeten Begriffe „Software Services“ und „SaaS“ umfassen sowohl die Webseiten als auch die mobilen Apps.

Durch die Nutzung der Software Services stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen dieser Vereinbarung zu. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn der Kunde die Software Services zum ersten Mal nutzt, sofern nichts anderweitiges schriftlich vereinbart ist (“Vertragsbeginn”).
Wenn Sie die Software Services im Auftrag einer Organisation nutzen, und HRDIGTAL und Ihre Organisation einen Vertrag abgeschlossen haben, sind die Vertragsbedingungen eines solchen abgeschlossenen Vertrages vorrangig gegenüber den Bedingungen dieser Vereinbarung.

1. Nutzungsrecht

1.1 Einräumung von Rechten. HRDigital stellt dem Kunden, den vom Kunden bestimmten Mitarbeitern und sonstigen zur Nutzung der Software Services berechtigten Personen („Autorisierte Nutzer“), während der Laufzeit dieser Vereinbarung die Software Services bereit. Für die Anzahl der erworbenen Subskriptionen räumt HRDIGITAL dem Kunden ein beschränktes, nicht-exklusives, weltweites, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares Recht ein, auf die Software Services während der Dauer der Vereinbarung zuzugreifen und diese zu nutzen, mit der Maßgabe der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden.

1.2 Evaluierung / Demo / Test Zugang. Soweit die Software Services dem Kunden für Evaluierungszwecke zur Verfügung gestellt werden, gewährt HRDIGITAL dem Kunden ein eingeschränktes, nicht-exklusives, weltweites, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares, zeitlich begrenztes Recht, die Software Services zur Evaluierung vor einem potentiellen Kauf während dem Evaluierungszeitraum zu nutzen, mit der Maßgabe der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig in dieser Vereinbarung geregelt, werden die Software Services während einer Evaluierung im Ist-Zustand „wie besehen“ bereitgestellt, ohne jegliche Freistellungsansprüche, Haftung oder (ausdrückliche oder implizierte) Gewährleistung. Alle anderen Bedingungen dieser Vereinbarung gelten auch für Evaluierungs-Subskriptionen, mit Ausnahme der vorstehenden spezifischen Evaluierungs-Bedingungen in diesem Abschnitt 1.2, die entsprechend vorgehen.

2. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde wird, in Bezug auf die Software Services, (i) sicherstellen, dass der Kunde und die Autorisierten Nutzer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten; (ii) die Software Services Dritten, die keine Autorisierten Nutzer sind, nicht bereitstellen oder zugänglich machen und den Zugriff und die Nutzung nicht erlauben; (iii) die Software Services nicht an Dritte weiterverkaufen, sublizensieren, vermieten oder verleasen; (iv) den Quellcode nicht dekompilieren, disassemblieren, rekonstruieren, modifizieren, Derivate erstellen, oder in irgendeiner sonstigen Weise auf den Quellcode zuzugreifen oder etwas des vorstehenden zu versuchen; (v) keine Urheberrechtshinweise aus den Software Services entfernen; (vi) für die Korrektheit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten verantwortlich sein; (vii) die Software Services nicht für die Übertragung oder Speicherung von widerrechtlichen, unerlaubten, strafrechtlich beleidigendem oder die Rechte Dritter verletzenden Materialien gebrauchen; (viii) die Software Services nicht für die Übertragung oder Speicherung von bösartigem Code gebrauchen; (ix) die Leistung und Integrität der Software Services nicht angreifen oder stören.

3. Laufzeit und Kündigung

3.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt mit dem Vertragsbeginn in Kraft und läuft (außer bei vorzeitiger Kündigung gemäß Abschnitt 3.2) bis zum Ende der im Angebot bzw. der Bestellung spezifizierten Laufzeit (die „anfängliche Subskriptionsdauer“). Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum wie die anfängliche Subskriptionsdauer (die “Verlängerungs-Subskription”; zusammen mit der anfänglichen Subskriptionsdauer die “Vertragslaufzeit”). Falls nicht anders vereinbart, ist die anfängliche Subskriptionsdauer ein (1) Jahr.

3.2 Kündigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer schriftlichen Mitteilung spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf einer laufenden, monatlichen oder jährlichen Subskriptionsperiode (je nachdem, was vetraglich vereinbart wurde) ordentlich kündigen. Jede Partei kann die Vereinbarung außerordentlich aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Regelungen kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund durch HRDIGITAL wegen nicht bezahlter Vergütungen ist nur zulässig, wenn HRDIGITAL den Kunden zuvor mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tage mahnt und ausstehende Beträge in diesem Zeitraum nicht beglichen wurden.

4. Gebühren & Zahlung

4.1 Rechnungen. Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Für Rechnungen für Verlängerungs-Subskriptionen finden die dann gültigen HRDIGITAL-Standardpreise Anwendung, soweit diesbezüglich nichts anderweitiges schriftlich vereinbart wurde. Wenn der Kunde nicht gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zahlt, ist HRDIGITAL berechtigt (i) Zinsen für die verspätete Zahlung gemäß den gesetzlichen Regelungen zu berechnen und/oder (ii) die Software Services auszusetzen, bis der Kunde die ausstehenden Beträge gezahlt hat. Falls nicht anderweitig vereinbart, sind alle Preise in Euro angegeben und alle Rechnungen in Euro zahlbar. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig in dieser Vereinbarung geregelt, sind sämtliche Entgelte nicht rückerstattungsfähig.

4.2 Steuern. Alle Entgelte und Nutzungsgebühren sind Nettopreise, d.h. exklusive Steuern, und der Kunde bezahlt oder erstattet HRDIGITAL jegliche zugehörigen Verkaufssteuern, Umsatzsteuer (VAT) oder ähnliche Steuern.

5. Vertraulichkeit

„Vertrauliche Informationen“ sind jegliche Informationen, die eine Partei gegenüber der anderen Partei offenlegt, welche die übermittelnde Partei als vertraulich klassifiziert hat oder welche üblicherweise als vertraulich angesehen werden. Die empfangende Partei wird (i) diese Informationen Dritten nicht bekanntgeben, mitteilen oder zur Verfügung stellen, außer dies ist gemäß dieser Vereinbarung erlaubt; (ii) sicherstellen, dass Mitarbeiter und Subunternehmen, die Zugriff auf vertrauliche Informationen haben, angemessen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen; (iii) vertrauliche Informationen nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und für den Zweck der Bekanntgabe nutzen. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn die vertraulichen Informationen (i) zum Zeitpunkt der Bekanntgabe öffentlich verfügbar waren; (ii) ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt wurden, nachdem sie der Partei übermittelt wurden; (iii) der empfangenden Partei bereits bekannt waren, bevor die vertraulichen Informationen von der übermittelnden Partei mitgeteilt wurden; (iv) unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt wurden, ohne gegen diese Vereinbarung zu verstoßen.

Vertrauliche Informationen können von der empfangenden Partei gegenüber staatlichen Stellen bekanntgegeben werden, soweit die empfangende Partei dazu durch geltendes Recht verpflichtet ist.

6. Kundendaten

HRDIGITAL versteht und ist sich bewusst, dass die Kundendaten äußerst wichtig für den Kunden sind. Kundendaten, welche vom Kunden und seinen Autorisierten Benutzern hochgeladen werden (die „Kundendaten“) und welche im Rahmen der Software Services gespeichert und verarbeitet werden, unterliegen der Geheimhaltung gemäß Abschnitt 5 dieser Vereinbarung und verbleiben alleiniges und ausschließliches Eigentum des Kunden.

“Privacy by Design” war ein Kern-Designprinzip für surround-view, und HRDIGITAL hat nur sehr begrenzten Zugriff auf Kundendaten, da wir der Überzeugung sind, dass dies den bestmöglichen Schutz für Kundendaten darstellt. Feedback, das im Rahmen der Nutzung der Software Services von Nutzern anderen autorisierten Nutzern gegeben wird, wird von HRDIGITAL nicht gelesen oder überprüft, wenn es gegeben wird. HRDIGITAL kann nicht für solches Feedback oder die Folgen der Übermittlung an autorisierte Benutzer oder andere Empfänger verantwortlich oder haftbar gemacht werden.

Details zur Datenverarbeitung sind in den Datenschutzbedingungen enthalten. Eine zwischen HRDIGITAL und dem Kunden abgeschlossene Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung, die Datenschutz- und Datensicherheits-Anforderungen regelt, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung, (DSGVO) findet darüber hinaus zusätzlich zu dieser Vereinbarung Anwendung.

Der Kunde stimmt zu, dass HRDIGITAL die technischen und zugehörigen Informationen über die Nutzung der Software Services durch den Kunden und die autorisierten Benutzer sammelt und verfolgt; dazu gehören unter anderem die IP-Adressen der Kunden, die Hardware und Software, die vom Kunden benutzt wird und verschiedene Nutzungsstatistiken, welche verwendet werden können, um die Installation neuer Versionen der Software, sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen, von Forschung und Entwicklung, von Rechnungen und Marketing zu unterstützen. Daten, die im Rahmen der Nutzung der von HRDIGITAL zur Verfügung gestellten Software Services von den Kunden und autorisierten Benutzern übermittelt werden, einschließlich der Nutzungs- und Feedbackdaten, können von HRDIGITAL während und nach der Laufzeit der Vereinbarung in anonymisierter Form genutzt werden.

Sicherungen der Kundendaten werden vom Cloud Dienstleister von HRDIGITAL (derzeit Microsoft Azure) gemäß Konfiguration durch HRDIGITAL nach dessen Standardprozessen vorgenommen. Diese Daten werden spätestens drei (3) Monate nach Ende der Laufzeit dieses Vertrages gelöscht.

7. Eigentumsrechte

Die Software Services werden als Dienstleistung zur Verfügung gestellt. Die Bezeichnung „Kauf“ in Bezug auf die Software Services impliziert keinen Eigentumsübergang. Mit Ausnahme der Rechte, die dem Kunden explizit von HRDIGITAL in Abschnitt 1 („Nutzungsrecht“) dieser Vereinbarung eingeräumt werden, erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass in Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Kunden und HRDIGITAL alle Eigentums-, Besitz- und Verfügungsrechte, einschließlich aller Patente, Urheberrechte, Markenzeichen, Betriebsgeheimnisse, geistigem Eigentum und sonstige Schutzrechte, die aus der Beschaffung und Bereitstellung der Software Services hervorgehen oder dazu zugehörig sind, exklusiv HRDIGITAL gehören, mit Ausnahme der Kundendaten. HRDIGITAL wird hiermit ein kostenfreies, vollständig abgegoltenes, weltweites, exklusives, übertragbares, unterlizenzierbares, unbefristetes und unwiderrufliche Recht gewährt, jegliche Verbesserungsvorschläge oder Verbesserungsanfragen, Vorschläge, Informationen oder andere Rückmeldungen, die vom Kunden und den autorisierten Benutzern gemacht werden, in Produkte und Dienstleistungen von HRDIGITAL zu integrieren. Sämtliche gemäß diesem Vertrag nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumten Rechte bleiben HRDIGITAL vorbehalten.

9. Gewährleistung

HRDIGITAL sagt dem Kunden zu, dass die Software Services während der Dauer der Vereinbarung im Wesentlichen der Produktbeschreibung entsprechen, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs mitgeteilt wurde.
Die Software Services und alle anderen Produkte und Dienstleistungen, die von HRDIGITAL im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt (inklusive Hosting-Dienstleistungen von Dritten) werden, werden im Ist-Zustand „wie besehen“ zur Verfügung gestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder implizierte Zusicherungen und Garantien. Falls nicht ausdrücklich in diesem Abschnitt 9 aufgeführt, lehnt HRDIGITAL jegliche Zusicherungen und Garantien (ob ausdrücklich, impliziert oder gesetzlich) im gesetzlich zulässigen Umfang ab. Insbesondere lehnt HRDIGITAL jegliche Zusicherungen und Garantien ab bezüglich einer besonderen Gebrauchstauglichkeit, dem Zustand, dem Wert oder der Qualität der Software Services oder jeglichen anderen Dienstleistungen, Informationen oder Materialien, die basierend auf dieser Vereinbarung erbracht wurden. Dies bezieht sich auch darauf, ob die Software Services, andere Dienstleistungen, Informationen oder Materialien exakt, vollständig, ununterbrochen oder fehlerfrei sind. Insbesondere lehnt HRDIGITAL zudem jegliche Verantwortung für Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern ab, mit denen der Kunde die Software Services nutzt. Der Kunde ist sich darüber bewusst und akzeptiert, dass HRDIGITAL Merkmale und Funktionen der Software Services nach freiem Ermessen von Zeit zu Zeit verändern oder beenden kann.
Beide Parteien garantieren, dass die Person, die diese Vereinbarung oder eine Bestellung im Auftrag der Partei unterzeichnet, dazu autorisiert und bevollmächtigt ist, diese Vereinbarung abzuschließen.

10. Haftungsbeschränkung

HRDIGITAL haftet für alle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, unbeschränkt. HRDIGITAL haftet ebenso unbeschränkt für direkt durch HRDIGITAL verursachte Personenschäden. Für andere als die zuvor definierten Schäden und soweit nach geltendem Recht zulässig, (i) ist HRDIGITAL nicht haftbar für jegliche indirekte oder zufällige Schäden oder Folgeschäden (inklusive insbesondere entgangenem Gewinn, entgangenem Umsatz, nicht realisierte Kosteneinsparungen, Datenverlust oder -korruption, reduziertem Firmenwert, Gerätestörungen oder Fehlfunktionen), die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, der Software Services oder anderen Dienstleistungen oder Produkten entstanden sind oder sein können, unabhängig von den rechtlichen Grundlagen, auf denen eine solcher Anspruch basieren könnte (z.B. Vertrag, Gesetz, Delikt) und unabhängig davon ob HRDIGITAL vom Kunden über die Möglichkeit eines solchen Schadens informiert wurde; und (ii) die Gesamthaftung von HRDIGITAL ist gegenüber dem Kunden während der Laufzeit dieser Vereinbarung und danach auf den gesamten, vom Kunden an HRDIGITAL gezahlten Betrag der letzten zwölf (12) Monate vor dem Schadensereignis beschränkt.

surround-view ermöglicht autorisierten Nutzern, die systemgenerierten Emails in einem vorgegebenen Rahmen anzupassen. Jegliche technische, inhaltliche oder gestalterische Anpassung, die vom Nutzer daran vorgenommen wird, unterliegt der alleinigen Verantwortung des Nutzers. HRDigital haftet in keiner Weise für diese Anpassungen.

11. Keine Exklusivität

Nichts in dieser Vereinbarung begründet ein exklusives Verhältnis. HRDIGITAL ist in keiner Weise eingeschränkt im Anbieten der Software Services oder ähnlicher Dienstleistungen an andere Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass HRDIGITAL die Freiheit hat, Daten, Informationen, Techniken, Methoden, Algorithmen, Formulare, Layouts oder Resultate der Produkte oder Dienstleistungen, die von HRDIGITAL erbracht werden, zu nutzen, um Produkte oder Dienstleistungen anderen Kunden zu erbringen.

12. Abtretung

Keine der Parteien kann diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der anderen Partei an Dritte abtreten. Jeglicher Versuch der Übertragung ohne Erlaubnis ist null und nichtig. Keine der beiden Parteien soll die Zustimmung zu einer Abtretung unbillig verweigern; insbesondere sollen die Parteien generell keinen Einwand gegen eine Abtretung innerhalb derselben Unternehmensgruppe erheben.

13. Ausschließliche Vereinbarung

13.1 Zustimmungspflicht. Die Bedingungen dieser Vereinbarung können nicht durch einseitige Erklärungen des Kunden in Bestellungen oder in sonstiger Textform geändert werden, sofern HRDIGITAL solchen Veränderungen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

13.2 Vollständigkeit. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen bezüglich des Gegenstandes dieser Vereinbarung, ob schriftlich, mündlich, elektronisch oder in anderer Form. Jegliche allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in einer Bestellung vom Kunden enthalten sind, sind nicht anwendbar und werden kein Teil der Vereinbarung, sofern HRDIGITAL sie nicht schriftlich bestätigt.

14. Salvatorische Klausel

Ein Verzicht auf ein Recht ist nicht wirksam, sofern er nicht schriftlich und unterschrieben von der auf ein Recht oder einen Anspruch verzichtenden Partei erklärt wurde.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung durch ein zuständiges Gericht als nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so soll dies die Wirksamkeit der übrigen, in dieser Vereinbarung getroffenen Bestimmungen, nicht berühren. In diesem Falle soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzet werden, die dem wirtschaftlichen Zweck und erstrebten Erfolg der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, soweit nach dem anwendbaren, zwingenden Recht zulässig.

15. Exportbeschränkungen

Der Kunde stimmt zu, dass er die Dienstleistungen oder Produkte oder Materialien, die in dieser Vereinbarung angeboten werden, anderen Nutzern in Ländern, welche von EU- oder US-Handelssperren betroffen sind, nicht zur Verfügung stellt, einschließlich insbesondere verbotener Personen oder verbotener Institutionen („Denied Parties“). Der Kunde wird alle anwendbaren Export-Kontrollgesetzen einhalten, einschließlich der relevanten EU- und US-Verordnungen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Für alle Unstimmigkeiten, die aus dieser Vereinbarung hervorgehen und die nicht außergerichtlich von beiden Parteien geklärt werden können, wird als Gerichtsstand Düsseldorf, Deutschland, vereinbart.